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Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.

25.05.2024

Martina Brandstötter von der Bestattung der Stadt Wels gibt einen Überblick über das im April vom Land Oberösterreich novellierte Bestattungsgesetz.

Darf man die Asche eines Verstorbenen nun beliebig verstreuen? Oder die Urne in jedem Fließgewässer bestatten?

„Die Gesetzesänderungen ermöglichen den Hinterbliebenen nach dem Verlust eines geliebten Menschen individuellere Formen des Gedenkens“, fasst Martina Brandstötter von der Bestattung der Stadt Wels zusammen. Die Freude über neue Möglichkeiten sei groß, allerdings müsse man genau hinsehen. Denn nicht alles, was kolportiert werde, treffe zu. „Welche Fragen oder Wünsche man auch immer hat: Man kann uns jederzeit kontaktieren, wir beraten sehr gerne“, bietet Brandstötter an.

Das darf man (nicht) in OÖ

Martina Brandstötter entzündet Kerze. Fotos: Bestattung Stadt Wels
Martina Brandstötter entzündet Kerze. Fotos: Bestattung Stadt Wels

Verstreuen von Asche: "Dafür sind neue Möglichkeiten geschaffen worden. Man darf die Asche aber nur auf einer dafür deklarierten Wiese auf einem Friedhof verstreuen“, präzisiert Martina Brandstötter.

Solche Aschenstreuwiesen müssen erst nach und nach ausgewiesen werden. Andernorts in Oberösterreich, auf einem Berg oder Gewässer, darf die Asche eines Verstorbenen nicht verstreut werden.

Bestatten der Urne im Wasser: Bisher waren die Beisetzung in einem Erdgrab, einer Gruft oder eine Feuerbestattung zulässig. Künftig sieht das novellierte Gesetz auch eine Urnenbestattung im Wasser vor.

„Eine solche Flussbestattung ist dann möglich, wenn das Ufer im Friedhofsgelände liegt und tief genug für das Absinken einer Urne ist“, erklärt Martina Brandstötter. Aktuell trifft das in Oberösterreich jedoch kaum zu. Für die Bestattung im Fließgewässer müssten Städte und Gemeinden also erst neue Flächen widmen.

“Bei Fragen zu allen Formen der Bestattung kann man sich jederzeit an uns wenden.“
Martina Brandstötter, Bestattung Stadt Wels

Teilentnahme von Asche für Gedenkzwecke: Bevor die Urne beigesetzt wird, darf nun zu Gedenkzwecken eine kleine Menge der Asche entnommen werden, ebenso zur Fertigung von Edelsteinen und Diamanten. Damit kann eine gute Balance zwischen einem Gedenkort am Friedhof und einem Erinnerungsgegenstand zu Hause geschaffen werden. Der Bestatter darf die Asche entnehmen, es braucht keine Bewilligung der Gemeinde mehr.

Erste Ansprechpartner

Die Mitarbeiter der Bestattung der Stadt Wels und Marchtrenk Bestattung sind einfühlsame Begleiter am Weg des Abschieds und unterstützen in allen Belangen. Für Abholungen ist ein Bereitschaftsdienst rund um die Uhr eingerichtet. Bestattung der Stadt Wels: Telefon. 07242/47064 Marchtrenk Bestattung: Telefon: 07243/51521 Web: www.bestattung-wels.at

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.