Deutsches Verfassungsgericht erlaubt Auswertung interner VW-Akten
KARLSRUHE. Die Staatsanwaltschaft darf bei der Anwaltskanzlei Jones Day beschlagnahmte interne Unterlagen des Autobauers Volkswagen zum Dieselskandal auswerten.
Das gab das deutsche Bundesverfassungsgericht am Freitag bekannt. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlagnahme ab, wie heute in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Volkswagen AG sei weder in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, hieß es zur Begründung.
Der Streit dreht sich um Daten und Akten, die im März 2017 bei einer Durchsuchung der Münchner Geschäftsräume der Anwaltskanzlei Jones Day sichergestellt wurden. Diese Kanzlei arbeitet den Abgasskandal für den Autobauer intern auf. Ende Juli 2017 hatte das Verfassungsgericht in einer Eilentscheidung die Auswertung der Unterlagen gestoppt, bis über die Verfassungsklagen entschieden ist. Diese Entscheidung liegt nun vor - zu Ungunsten von VW.
Das Bild vom Kofferraumdeckel ist schön! Sehr, sehr schön.
Dass der "Dieselskandal" genau genommen den Politikern mit ihrer Falschheit zuzurechen ist, können die Medien freilich nicht schreiben und in den Sendungen nicht "diskutieren".
1. Die Politiker sinds gewesen, die das Dieselöl in den Himmel gelobt haben.
1a. wegen der Sparsamkeit. Das hätte für die Lastwagen mit ihren niedrigen Beschleunigungswerten gepasst
1b. aber die PKW-Fahrer wollten bessere Beschleunigung. Dafür haben sich die Entwickler ins Zeug gelegt. Dann sind aber die Grünlinge mit ihren Abgaswerten dahergetanzt
2. Das Dieselöl ist gar nicht sparsam! In kg verbrauchen die Motoren auf der Ebene gleich viel: das Dieselöl hat ("besitzt") ein spezifisch höheres Gewicht als Benzin und daher kommt pro km und Liter auch mehr Dreck hinten raus bei gleicher Motorleistung.