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Desinfektionsmittel: Gibt es Mittel gegen Wucherpreise?

28. Februar 2020, 00:04 Uhr
(Symbolbild) Bild: (APA/ROLAND SCHLAGER)

ROM/LINZ. Italiens Polizei geht gegen unverschämte Unternehmen vor – Rechtlich ist die Lage nicht so einfach.

Die italienische Polizei hat 22 Unternehmen angezeigt, die auf eBay ein Paket mit Atemschutzmaske, Handschuhen und Desinfektionsmittel um 5000 Euro angeboten haben. Der italienische Außenminister Luigi Di Maio hat angekündigt, man werde hart gegen Betrüger vorgehen, die die Diskussion um das Coronavirus nutzen, um Produkte zu überhöhten Preisen zu verkaufen. Auch bei den OÖNachrichten gingen Beschwerden ein, dass auf Online-Plattformen Unsummen für Desinfektionsmittel und Atemschutzmasken verlangt werden.

Aber was kann man tatsächlich tun, um sich dagegen zu wehren? Sowohl im Strafgesetzbuch als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) finden sich die Tatbestände des Wuchers.

Strafrechtlich relevant ist Sachwucher, wenn jemand die Notlage seines Geschäftspartners ausnützt, um ihm zu überhöhten Preisen etwas zu verkaufen. "Das heißt, es muss unbedingt jemand darauf angewiesen sein und keine andere Möglichkeiten haben, ein solches Produkt kaufen zu können", sagt Oliver Plöckinger von der Linzer Anwaltskanzlei SCWP. "Ob das bei Desinfektionsmitteln der Fall ist, ist fraglich."

Sein Kollege Franz Mittendorfer argumentiert, dass der zivilrechtliche Weg in eine Sackgasse führe. Denn bei Wucher gibt es nur das Recht auf Vertragsauflösung und Rückabwicklung. "Das Ziel, ein benötigtes Produkte billiger zu bekommen, wird so nicht erreicht", sagt der Präsident der Rechtsanwaltskammer. Nütze eine Firma eine marktbeherrschende Stellung aus, könne man sie bei den Wettbewerbsbehörden anzeigen. Aber auch das wird kurzfristig für den Käufer nicht den gewünschten Erfolg nach sich ziehen. (dm)

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3  Kommentare
3  Kommentare
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dobisam (1.087 Kommentare)
am 28.02.2020 10:27

"Strafrechtlich relevant ist Sachwucher, wenn jemand die Notlage seines Geschäftspartners ausnützt, um ihm zu überhöhten Preisen etwas zu verkaufen. "
Angst vor einer möglichen Gefahr kann an schwer als Notlage bezeichnen.
Wenn also jemand nicht erkrankt ist, dann ist er nicht in einer Notlage, somit gilt meiner Meinung nach der Vorwurfs des Wuchers nicht.
Des weiteren gibt es viele Anbieter von Desinfektionsmittel, Atemmasken, ... somit kann man auch nicht von marktbeherrschender Position reden.

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Orlando2312 (22.665 Kommentare)
am 28.02.2020 07:21

es gibt immer irgendwelche Dreckskerle, die mit der Angst der Menschen die grosse Kohle machen wollen.

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despina15 (10.096 Kommentare)
am 28.02.2020 07:13

Habe vor 14 Tage für 100ml
7EU bezahlt!

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