Deutschland öffnet am Sonntag den Arbeitsmarkt für ausländische Fachkräfte
Das deutsche Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am Sonntag in Kraft und erleichtert qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten die Zuwanderung.
Der von der deutschen Wirtschaft beklagte Fachkräftemangel soll damit eingedämmt werden. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Wer darf künftig in Deutschland arbeiten?
Das Gesetz gilt für Ausländer mit abgeschlossenem Studium oder einer sogenannten qualifizierten Berufsausbildung - beides muss entweder in Deutschland erworben oder mit einer deutschen Qualifikation vergleichbar sein. Ob die Fachkraft entsprechend qualifiziert ist, wird in einem Anerkennungsverfahren beurteilt.
Was, wenn die Qualifikation nicht anerkannt wird?
Das bedeutet nicht automatisch eine Ablehnung. Liegt ein konkretes Arbeitsplatzangebot vor und fehlen einem Interessenten nur wenige Qualifikationen, kann er diese künftig leichter auch noch in Deutschland erwerben.
Ausgenommen von der Prüfung sind laut Innenministerium außerdem "IT-Spezialisten mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung und einem Gehalt von derzeit mindestens 4.020 Euro im Monat". Sie erhalten auch ohne formalen Abschluss Zugang zum Arbeitsmarkt.
Welche Hürden entfallen durch das neue Gesetz?
Wer eine anerkannte Qualifikation zur Fachkraft und einen Arbeitsplatz vorweisen kann, darf künftig in jedem Beruf arbeiten, zu dem ihn seine Qualifikation befähigt. Damit entfällt die bisherige Beschränkung auf sogenannte Engpass- oder Mangelberufe, in denen Fachkräfte händeringend gesucht werden.
Außerdem wird auf die Vorrangprüfung verzichtet. Damit muss nicht mehr vor jeder Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat geschaut werden, ob nicht ein deutscher Bewerber oder ein EU-Ausländer für den Job infrage kommen. Allerdings: Die Vorrangprüfung kann durch eine entsprechende Verordnungsermächtigung im Gesetz kurzfristig wieder eingeführt werden, wenn die Arbeitsmarktsituation in bestimmten Regionen oder Berufen dies nahelegt.
Welche Möglichkeiten der Jobsuche gibt es?
Auch ausländische Fachkräfte mit Berufsausbildung können - wie bisher schon Hochschulabsolventen - für höchstens sechs Monate nach Deutschland kommen, um sich hier einen Job zu suchen. Sie müssen so gut Deutsch sprechen, wie es für eine Tätigkeit ihrer Qualifikation erforderlich ist. Vor der Einreise muss außerdem nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.
Was ändert sich für Geduldete?
Im Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden sich dazu nach Kritik aus der Unionsfraktion keine Änderungen - wohl aber im Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, das bereits in Kraft getreten ist. Es sieht für geduldete Ausländer, die arbeiten und sich gut integriert haben, eine 30-monatige Beschäftigungsduldung und mit möglicher Aufenthaltserlaubnis im Anschluss vor. Das ist aber an enge Bedingungen geknüpft.
So müssen die Betroffenen vor August 2018 eingereist und seit mindestens einem Jahr geduldet sein. Sie müssen ausreichend Deutsch können und seit 18 Monaten einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sein, und zwar mit mindestens 35 Wochenstunden. Außerdem ist die Regelung bis 2023 befristet, danach dürfen keine Anträge mehr gestellt werden.
Ob Deutschland mit dieser Initiative Österreich Fachkräfte wegnehmen könnte?
Die OÖN haben bei Dieter Siegel, Vorstandsvorsitzender bei Rosenbauer, und Gerhard Straßer vom AMS Oberösterreich nachgefragt. >> Mehr dazu hier
Na, wunderbar.
Versuchen Sie doch einmal ihren Gedanken etwas präziser auszuformulieren...