Euram-Bank: Finanzmarktaufsicht stellte Insolvenz-Antrag
WIEN. Die 1999 gegründete Privatbank soll Passiva in Höhe von 300 Millionen Euro angehäuft haben.
Die in Abwicklung befindliche European American Investment Bank (Euram) ist bald Geschichte: Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am Freitag beim Handelsgericht Wien einen Insolvenzantrag über das Vermögen der Euram gestellt, teilte die Behörde am Freitag mit. Die Bank habe die FMA über die Überschuldung der Bank wegen nicht werthaltiger Kredite informiert. Die Passiva werden mit rund 300 Millionen Euro angegeben.
Die Euram Bank war schon seit längerem nur mehr bedingt geschäftsfähig: Bereits zu Jahresbeginn untersagte die Aufsicht der Euram Bank das Neugeschäft. Begründet wurde dies mit Verstößen gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die FMA hat daher einen Bescheid zur "Herstellung des rechtmäßigen Zustandes" ausgestellt.
In weiterer Folge hat die FMA der Bank einen Verwalter vorgesetzt und sie vor ein Ultimatum gestellt: Entweder eine Kapitalerhöhung um 25 Millionen Euro oder die Auflösung der Bank.
Ein Fall für die Einlagensicherung
Mitte Oktober wurde der Euram Bank mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftes untersagt. Dadurch kam es auch zu einem Zahlungsstopp für gedeckte Einlagen. Damit wurde die Privatbank zu einem Fall für die Einlagensicherung.
Allerdings wurde im Oktober bekannt, dass zahlreiche Kunden wohl länger auf das Geld warten müssen. Denn nach der Schließung des Geldhauses laufen bei etlichen Kunden jedoch noch behördliche Prüfungen durch die Geldwäschemeldestelle beim Bundeskriminalamt wegen des Verdachts auf Geldwäsche.
Bei der Euram Bank handelte es sich um eine 1999 gegründete Privatbank, die in Europa, Russland, dem Nahen Osten und Zentralasien tätig war und auf Private Banking, Immobilienfinanzierung und Asset Management spezialisiert war.
Daran sieht man, wie sinnlos die FMA in Österreich ist. Immer viel zu spät dran (siehe Burgenland) oder mit Maßnahmen (kein Neugeschäft mehr) obwohl schon alles im Argen liegt und ersichtlich ist, dass es um Geldwäsche geht
Eine Bank, der das Neugeschäft untersagt wird, kann doch nicht überleben und sollte gleich geschlossen werden und nicht erst, nachdem die Überschuldung eintritt.