Grasser-Prozess: "Bin für Banken nun ein rotes Tuch"
WIEN. Zwei Jahre nach Beginn des Grasser-Prozesses ging es am 131. Verhandlungstag um das Ferint-Konto bei der Meinl-Bank, wo Grasser das angebliche "Schwiegermuttergeld" von 500.000 Euro nach Bankschluss und ohne Beleg einzahlte.
Zum Ende des Verhandlungstages am 18. Dezember ergriff Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser das Wort und betonte, dass er bei Banken ein gern gesehener Kunde war - gegenteilige Aussagen eines Zeugen seien ein Missverständnis. Probleme mit Bankkonten habe er erst seit der "medialen Vorverurteilung", nunmehr sei er für die Banken ein "rotes Tuch".
Den Tag begann Richterin Hohenecker mit dem Angebot, die Angeklagten und Anwälte könnten ihre jetzigen Plätze gegen die Anklagebank eintauschen, wie sie immer gefordert haben. Denn da heute einige Angeklagte nicht erscheinen mussten, sei nun genug Platz auf der Anklagebank. Die Begeisterung hielt sich bei Verteidigern und Angeklagten in Grenzen, zum Schluss des heutigen Tages meinte der mitangeklagte Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, dass die Anklagebank zwar mehr Überblick gewähre, aber die Bank wohl aus dem 19. Jahrhundert stamme, "als niemand größer als 1,45 Meter war". Er hätte daher gerne sowohl die bessere Position im Gerichtssaal, als auch Sessel und Tisch statt der Anklagebank, so der Angeklagte zur Richterin. Was wiederum die Schöffen, die sich seit Prozessbeginn im Dezember 2017 nie zu Wort gemeldet hatten, veranlasste darauf hinzuweisen, dass sie auch nicht besser sitzen.
Weiss räumt Fehler ein bei Dokumentation
Der geladene Zeuge Günter Weiss, ehemals Vorstand bei der Meinl Bank, wurde rund fünf Stunden zum "Schwiegermuttergeld" und zum Ferint-Konto gefragt. Er erzählte, wie er große Geldsummen - einmal 100.000, einmal 330.000 Euro - nach Ende der Bank-Öffnungszeiten und ohne Beleg von Grasser entgegengenommen hatte. Dass er dies nicht entsprechend dokumentiert hatte, sei ein Fehler gewesen, so der Zeuge. Die restlichen 70.000 Euro wurden über Überweisung von einem Treuhänder einbezahlt.
Dass er das Bargeld von Grasser nochmals gestückelt habe und statt 100.000 Euro vier mal je 25.000 Euro in bar einzahlte, sei ebenfalls ein Fehler gewesen. Er habe das deswegen gemacht, damit die Zahlungen im Radar der Notenbankprüfungen nicht auffallen, sagte der Zeuge sinngemäß.
Die halbe Million Euro am Ferint-Konto wurde zunächst in Meinl-Wertpapiere investiert. Im Dezember 2006 habe Grasser dann angeregt, einen Hypo-Alpe-Adria-Bank-Genusschein zu kaufen. Die Meinl Bank zeichnete den Genussschein, der ein ertragreiches Investment war. Grassers Name schien nicht auf. Im Februar 2009 ließ Grasser dann das um den Ertrag vermehrte Geld, 784.000 Euro, auf das Konto der Offshore-Gesellschaft Mandarin in Liechtenstein überweisen.
Grasser habe ihm gesagt, das Geld sei von seiner Schwiegermutter Marina Giori-Lhota zur Veranlagung gekommen, sagte Weiss. Daher habe er sich auch nicht gewundert, dass im Jahr 2010, als die Nationalbank bei einer Meinl-Bank-Prüfung wissen wollte, wer hinter dem Ferint-Konto stehe, Grassers Schwiegermutter alsWwirtschaftlich Berechtigte angegeben wurde. Auch die betagte Mutter des am Konto zeichnungsberechtigten Wirtschaftstreuhänders Heinrich Schwägler, Irma T., wurde (mit ihrem Mädchennamen) als zweite Wirtschaftlich Berechtigte angegeben.
Laut Anklage gehörte das Geld nicht der Schwiegermutter, sondern Grasser selber, der es dann auf dem Konto der Mandarin mit seinem Anteil aus der Buwog-Provision vermischt habe. Grasser weist das zurück.
Morgen, Donnerstag, soll der Banker Julius Meinl als Zeuge aussagen. Er erscheint aber nicht persönlich, er wird via Videokonferenz aus Prag zugeschaltet.
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Also, ich sehe schon, bei der Wahl des Armutschkerl 2019 werden wir Grasser ganz vorne finden!
In der parlamentarischen Demokratie mit der Gewaltenteilung dürfte der Grasser gar nicht vor einem bürgerlichen Gericht stehen.
Für solche Macheloikes im Regierungsamt ist das Parlament zuständig, tunlichst mit juristischer Unterstützung eines erfahrenen Richters. Wahrscheinlich wäre ein parlamentarisches Sondergericht notwendig ähnlich wie der Rechnungshof des Nationalrats, der über Wahlperioden hinweg tätig ist oder eine parlamentarische Anwaltschaft dieser Art. Frei von Parteifunktionären und deren undemokratische Befehlsgewalt.
@jago: Du schreibst hier aber auch ziemlichen Unfug. Es geht hier um strafrechtliche Tatbestände, und die werden selbstverständlich überall und für alle Personen, auch für Ex-Minister vor einem Strafgericht abgehandelt und nicht im Parlament.
Das Parlament kann selbstverständlich zur politischen Beurteilung der Minister-Tätigkeit einen Untersuchungsausschuss veranstalten, was es ja eh getan hat, aber der Strafrichter und nicht das Parlament befindet über die Strafrechts-Komponenten der Machenschaften, so wie überall in der zivilisierten Welt!
Bin für Banken ein rotes Tuch.
NICHT NUR FÜR BANKEN !!
Hauptsach, es kost was.
Ausser Spesen nichts gewesen.
Und ein -berechtigter - Freispruch ist sicher, jede Wette.
Die Republik braucht ganz einfach ein Bauernopfer, genau wie seinerzeit den Elsner bei der Bawag. Die wahren Gauner laufen frei herum.
War da nicht zumindest einer roter Gewerkschafter. Der soll ja heute noch hoch über Wien in seinem Penthouse logieren und so quasi von oben herab den kleinen Arbeiter belächeln.
Ein kleiner Trost ist,
daß die so genannten Bauernopfer
auch große Gauner sind!
Wie lange wird der Herr Grasser jetzt wohl noch sekiert ?
Nachzuweisen ist ihm bis heute nichts, die Rechtsanwälte verdienen ein Vermögen und die Frau Rat hat eine Beschäftigung - toll!
Ich frage mich nur, wer dem Herrn Grasser beim einem nur logischen Freispruch dann die Kosten für seine Verteidigung bezahlt ?
Gilt natürlich für alle Angeklagten !
Falls der Kommentar als Satire gedacht war...OK.
Ansonsten dürften sie ein Fan von Märchenerzählungen sein, denn offensichtlich glaubt die Sagen-Erzählungen des KHG ja nicht mal mehr sein Anwalt (siehe Bild zum Artikel)