Mehr Rechte für Bauern gegenüber dem Handel
WIEN. Die türkis-grüne Regierung hat gestern, Mittwoch, im Ministerrat eine Änderung des Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetzes auf den Weg gebracht.
Diese wird mit Jahreswechsel in Kraft treten und soll Bauern und Lebensmittelproduzenten gegenüber dem Handel stärken.
Die Gesetzesnovelle zielt auf "unlautere Praktiken entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette" ab, welche die EU schon 2019 definiert hat. Dazu zählten laut Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (VP) "Zahlungsverzüge bei verderblichen Waren, Auftragsstornos in letzter Minute und die Verweigerung schriftlicher Verträge". Ab März 2022 soll eine weisungsfreie Ombudsstelle anonym aktiviert werden können, um bäuerlichen Vorwürfen gegen den Lebensmittelhandel nachzugehen.
"Das ist ein großer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und zu fairen Preisen für hochwertige Lebensmittel", sagte Köstinger. Lob gab es auch von Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger und der Organisation Bio Austria. Der Handelsverband sieht im Gesetz hingegen "Klientelpolitik".
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