Mehr Rechte für Reisende in der EU
BRÜSSEL. Geldrückerstattung soll auch im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters gesichert sein
Die EU-Kommission stärkt die Rechte von Reisenden. So sollen Geldrückerstattungen auch im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters gesichert sein. Verpasst man seinen Anschluss, soll es keine Rolle mehr spielen, wenn man mit unterschiedlichen Transportmitteln reist. Zudem ist geplant, Passagieren mit Behinderung mehr Rechte zu erteilen. Mit dem am Mittwoch, präsentierten Maßnahmenpaket ziehe man die Schlüsse aus der Pandemie und der Pleite des Veranstalters Thomas Cook 2019, so die Behörde.
Vorauszahlungen bei Reisepaketen sollen künftig strenger geregelt werden. Sie dürfen nicht mehr als ein Viertel des Gesamtpreises betragen – außer die Organisatoren sind selbst gezwungen, im Voraus eine höhere Zahlung an Hotels oder Fluggesellschaften zu leisten.