VW muss Schadenersatz für manipulierte Diesel zahlen
KARLSRUHE. Der deutsche Bundesgerichtshof entschied, dass VW klagenden Diesel-Käufern Schadenersatz zahlen muss. Der Konzern will den verbleibenden Klägern nun Einmalzahlungen anbieten.
Käufer manipulierter Dieselautos haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Sie könnten ihr Fahrzeug zurückgeben und von Volkswagen den Kaufpreis teilweise zurückverlangen, urteilte der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Montag im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil im Dieselskandal. Klagende Käufer, die das Geld für ihr Auto zurückhaben wollen, müssen sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
Die Rechtsauffassung des BGH hat Auswirkungen auf die noch anhängigen Klageverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland. Insgesamt gibt es in Deutschland laut VW noch 60.000 Klagen, in denen Dieselhalter Schadensersatz von VW verlangen. Auch zahlreiche Österreicher sind wegen der eingebauten Schummelsoftware gegen VW vor Gericht gezogen, sowohl in Österreich als auch in Deutschland.
VW will Einmalzahlungen anbieten
Nach dem Grundsatzurteil will VW den verbleibenden Klägern Einmalzahlungen anbieten. VW werde mit entsprechenden Vorschlägen auf die Kunden zugehen, erklärte der Konzern am Montag. Einmalzahlungen seien eine "pragmatische und einfache Lösung". Die Höhe der Angebote hänge vom Einzelfall ab.
VW muss seinen Kunden in Deutschland nach dem BGH-Urteil grundsätzlich Schadenersatz zahlen. Die deutschen Bundesrichter gingen von einer "vorsätzlichen sittenwidrigen Täuschung" durch den Konzern aus. Allerdings müssen sich die Kunden die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, wodurch sie bei Rückgabe des Wagens dann nicht den vollen Kaufpreis erstattet bekommen.
Entscheidung als "Schlusspunkt"
VW bezeichnete die Karlsruher Entscheidung als "Schlusspunkt". Das Urteil schaffe für einen Großteil der derzeit noch anhängigen rund 60.000 Fälle Klarheit. Der Konzern sieht nach eigenen Angaben kaum Anlass für weitere Klagen. "Volkswagen ist nun bestrebt, diese Verfahren im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah zu beenden."
VW verwies dazu unter anderem auf die im Rahmen des Musterfeststellungsverfahrens bereits mit zehntausenden Kunden - jedoch nur Deutschen - geschlossenen Vergleiche. Nach Ansicht des Konzerns sind zudem weitere Ansprüche verjährt. Die Frage der Verjährung ist allerdings noch nicht endgültig entschieden.
"Es war ein langer Weg"
Der vorm BGH erfolgreiche Kläger hat sich indes sehr zufrieden mit der Entscheidung gezeigt. "Ich bin sehr froh, es war ein langer Weg", sagte Herbert Gilbert am Montag nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Es sei ein "toller Tag". Diese Entscheidung helfe ihm, aber auch tausenden anderen Klägern.
Der BGH hatte entschieden, dass VW-Kunden wegen der unerlaubten Abschalteinrichtung in Dieselwagen Schadenersatz zusteht. Die Bundesrichter bestätigten im Fall Gilberts im Wesentlichen das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das dem Kläger fast 26.000 Euro zugesprochen hatte. Allerdings bekommt Gilbert nicht den kompletten Kaufpreis von 31.500 Euro zurück, weil er sich die Nutzung des Wagens anrechnen lassen muss.
"Das Vertrauen ist weg"
Diese Anrechnung bezeichnete Gilbert als "bittere Pille". Man müsse "auch mal darüber nachdenken: Wie viel laufen die Motoren tatsächlich?", fragte er. Die Spannbreite von 200.000 bis 300.000 Kilometern maximale Laufleistung, von der die Gerichte momentan ausgingen, sei viel zu niedrig angesetzt. "Da müsste man weitaus höher gehen, wenn man den Realitäten gerecht werden würde", meinte Gilbert.
Er brachte zugleich seine Enttäuschung über das Verhalten des Autobauers in dem Skandal erneut deutlich zum Ausdruck: "Das Vertrauen ist weg." Volkswagen hatte im September 2015 zugegeben, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben, auch zahlreiche Österreicher sind betroffen.
Gilt auch für VW: "Geldgier frißt Hirn!"
"Vorsprung durch Betrug " ist bestätigt. Danke dem Deutschen Richtern.
und bitte auch nicht vergessen : "aus Freude am ...betrügen"
Betrug bleibt Betrug.
Vielen ist es scheinbar egal.
Ist zwar wichtig, dass Wirtschaftsbosse Optimismus und Zuversicht ausstrahlen.
Er ist zwar OÖer, aber trotzdem - der ewige und unnötige Dauergrinser dürfte dem DIESS schön langsam vergehen und endlich ein Urteil, das dem "gesunden Menschenverstand" gerecht wird.
Bin gespannt, wie viele Leute ihren "Volkswagen" zurück geben.
Ich denke, dass sich die meisten ihren "Kübel" behalten.
Fahre seit 9 Jahren einen dieser Betrugsdiesel, der hat sogar schon Ad-Blue Einspritzung, 2 l Hubraum und 140 PS. Bin sehr zufrieden nach 130 000 km, sensationell leise und sparsam. Das Update zwecks Entgiftung habe ich nicht machen lassen, weil ich den Verbrecherinnen und Vebrechern des VW Konzerns nicht traue. Werde nächstes Jahr auf einen neuen Ford Galaxy mit modernem Diesel und 8 Gang Wandlerautomatik umsteigen, weil VW die Sharan/Alhambra Baureihe ohnehin einstellt und uns eh nur mehr blahde SUVS und die batteriegebundene Elektromobilität hineinwürgen will.
Gute und FAIRE Entscheidung .
VW hat 8 Millionen bezahlt um eine Managerklage abzuwenden , damit der Lügendreck NICHT ans Licht kommt.
Das wird VW nun noch einmal ein paar Milliarden kosten , das sind jetzt schon weit über 20 Milliarden.
Pepone, wie kommst du auf "ein paar Milliarden"? Ich schätze, das wird im dreistelligen Millionenbereich sei, mehr nicht. Milliarden - das wird der Konzerngewinn Ende 2020 sein.
SUMPFDOTTERBLUME
Großteil der derzeit noch anhängigen rund 60.000 Fälle steht im Artikel
wenn man 5 bis 10.000 Euro pro Klage berechnet kommen schon Milliarden zamm
die bezahlten Summen NICHT mit einberechnet die schon aufgrund einer Accordance /Vergleich bezahlt wurden .
nicht vergessen dass viele VW vermeiden werden , DEN Schaden noch nicht mit
Da bist Du leider oder Gott sei Dank nicht am laufenden - VW hat bis jetzt schon - hauptsächlich durch Klagen in den USA ca. 30 Mrd. (MILLIARDEN) US-Dollar im reinsten Sinn des Wortes "geblecht" !
FALSCHE ABGASWERTE
Dieselskandal kostet VW schon 28 Milliarden Euro
AKTUALISIERT AM 07.02.2019 - 07:41
Meldung durch
Frankfurter Allgemeine Zeitung
"Schummelsoftware" ist ja ein netter Begriff wenn es um schweren, organisierten, gewerbsmäßigen Betrug geht.
Normalerweise sollte man die Abwicklung umgekehrt angehen.
Sobald ein Konzern wie z.B. VW gerichtlich verurteilt ist dass er Schadensersatz leisten muss sollte er verpflichtet werden die betreffenden Kunden zu kontaktieren und über ihre Ansprüche zu informieren und diese ohne weiter Klagen auch begleichen.
Viele scheuen sich davor zu klagen. Aber jeder der nicht klagt fällt um seine Ansprüche um. So sollte das nicht sein.
2GOOD4U
es gibt ja die Möglichkeit sich einer Sammelklage anzuheften ,wer es nicht tut ist selber Schuld.
2GOOD4U
es gibt ja die Möglichkeit sich einer Sammelklage anzuheften ,wer es nicht tut ist selber Schuld.
Probieren -....
könnte aber ein Verlustgeschäft werden -
weil - es wird sich erstens zeitmäßig ziehen -
und - ein Drittel des möglichen "Gewinnes" darfst du dem Prozessfinanzierer sponsern.
Die Schadenfreude ist die schönste.
scheint so - wobei ich bedauerlicherweise feststelle, dass die Wenigsten wissen, um welche Summen es bei diesem Skandal überhaupt geht !
Welche Summen ? z.B.: die Unsummen an Abgasen und Asthma-Kranken ?
Du darfst raten 🤔