Wie Betriebe wieder auf die Beine kommen können
LINZ/WIEN. Restrukturierungsordnung sieht nicht-öffentliches Verfahren vor.
"Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz" (RIRUG): Der Titel ist sperrig. Dem Bundesgesetz über die Restrukturierung von Unternehmen, auch Restrukturierungsordnung (ReO) genannt, könnte in der Praxis aber große Bedeutung zukommen. Denn das Gesetz, das am Montag kundgemacht wurde und rückwirkend mit 17. Juli in Kraft tritt, soll es Unternehmen leichter machen, sich zu sanieren – bevor sie in die Insolvenz schlittern. Anwälte betonen die Chancen für Unternehmen.