Versicherung: Die Tücken im Kleingedruckten
LINZ. Bei Haushaltsversicherungen raten Experten zum "Update", wenn Wertsachen gekauft werden.
Die Corona-Pandemie bringt es mit sich, dass Geld in die Hausrenovierung oder in Wertsachen fließt. Nicht alle denken aber daran, dass der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden muss, um bei Feuer oder Einbruch eine entsprechende Deckung zu haben.
Ulrike Weiß, Leiterin der Abteilung Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich, rät den Versicherten, ihre Verträge regelmäßig gemeinsam mit einem Versicherungsberater oder -makler durchzugehen. "Sie sollten immer darauf achten, dass Ihre gewünschte Deckung auch tatsächlich gegeben ist."
Bei Haushalts- oder Eigenheimversicherungen gelten Bedingungen, die unbedingt erfüllt sein müssen, um überhaupt im Schadensfall Geld zu bekommen. "Es gibt beispielsweise für Bargeld und Wertsachen Begrenzungen", sagt Johann Mitmasser, Fachgruppenobmann der Versicherungsmakler in der Wirtschaftskammer Oberösterreich und Geschäftsführer der MAConsulting Versicherungsmakler GmbH in Walding.
Unter Wertsachen fallen Schmuck, Goldbarren, Münzen oder Uhren. Im Normalfall seien diese Wertsachen mit rund 10.000 bis 15.000 Euro versichert, bei Bargeld seien dies meist 2000 bis 5000 Euro. Auch ein Tresor aus dem Baumarkt hilft hier nichts. "Die gelten als Geldkassetten ohne besonderen Schutz", sagt Mitmasser im OÖN-Gespräch.
Ein Tresor im eigentlichen Sinn müsse mindestens 100 Kilo haben und von einer Fachfirma installiert werden. Aber auch dann müsse man Kontakt mit dem Makler oder dem Versicherungsunternehmen aufnehmen, um die Wertsachen entsprechend zu versichern.
Auch er rät dazu, bei einer Haushaltsversicherung zumindest alle drei bis fünf Jahre den Vertrag mit einem Makler zu überprüfen. Mit einer Haushaltsversicherung ist auch eine Privathaftpflicht verbunden. "Kinder werden erwachsen", sagt Mitmasser. Wenn aber der Sohn oder die Tochter am Studienort einen Hauptwohnsitz gründet, dann sei auch die Deckung weg. "Das wird oft nicht beachtet", so der Versicherungsmakler.
Was auch oft nicht beachtet wird, sind die sogenannten Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers. Eine Wohnung müsse immer verschlossen werden. "Eine Tür muss wirklich zugesperrt werden, zuziehen mit Schnappschloss genügt nicht", sagt Mitmasser. Und: "Ein gekipptes Fenster gilt als offenes Fenster."
Ein Selbstbehalt senkt die Prämie
Konsumentenschützerin Weiß rät auch dazu, eine Neuwertversicherung abzuschließen. Dann erhalte man auch bei schon älteren Sachen die aktuellen Wiederbeschaffungskosten. Sinnvoll sei auch, einen geringen Selbstbehalt von 100 oder 200 Euro zu vereinbaren. Damit könne man die jährliche Prämie senken, so Weiß.
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