Bestellerprinzip: Makler üben Kritik, positive Resonanz bei Mieterschützern
LINZ. Ein Dreivierteljahr nach dem Inkrafttreten ziehen Branchenvertreter Zwischenbilanz
Wer bestellt, der bezahlt: Das gilt seit 1. Juli 2023 bei der Wohnungsvermietung in Österreich. Gemeint ist das sogenannte Bestellerprinzip, das die Bunderegierung nach langem Hin und Her eingeführt hat.
Bestellerprinzip in Kraft: Wen es trifft, was es bringen soll und wieso es aufregt
Unterschiedlich fällt die Zwischenbilanz bei den Vertretern in der Immobilienbranche nach einem Dreivierteljahr aus. Während Immobilientreuhänder, zu denen die Berufsgruppe der Makler gehört, Kritik üben,