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Bestellerprinzip: Makler üben Kritik, positive Resonanz bei Mieterschützern

Von Elisabeth Prechtl,  06. April 2024 14:00 Uhr
Bestellerprinzip: Makler üben Kritik, positive Resonanz bei Mieterschützern
Wer einen Makler beauftragt, der zahlt dafür: Das besagt das seit Juli 2023 geltende Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermietung. Bild: Wolfgang Filser

LINZ. Ein Dreivierteljahr nach dem Inkrafttreten ziehen Branchenvertreter Zwischenbilanz

Wer bestellt, der bezahlt: Das gilt seit 1. Juli 2023 bei der Wohnungsvermietung in Österreich. Gemeint ist das sogenannte Bestellerprinzip, das die Bunderegierung nach langem Hin und Her eingeführt hat. Bestellerprinzip in Kraft: Wen es trifft, was es bringen soll und wieso es aufregt Unterschiedlich fällt die Zwischenbilanz bei den Vertretern in der Immobilienbranche nach einem Dreivierteljahr aus. Während Immobilientreuhänder, zu denen die Berufsgruppe der Makler gehört, Kritik üben,