Schimmelbildung in neuer Wohnung: Baumangel oder falsch gelüftet?
WIEN/LINZ. Der Oberste Gerichtshof drehte vorherige Urteile um und gab einem Mieter recht.
Ein Mieter, Herr K., zieht in eine neue Reihenhauswohnung ein. Schon kurz nach der Übergabe kommt es immer wieder zu Schimmelbildung. Herr K. führt das auf Baumängel zurück. Der Vermieter wirft ihm aber mangelndes Lüften vor und kündigt darum das Mietverhältnis auf – der Erstbezug einer Wohnung erfordere besonderes Lüftungsverhalten.