Weniger Miete wegen eines Mangels: Brisante Entscheidung des OGH
WIEN/LINZ. Laut Höchstgericht kann es auch im Nachhinein eine Minderung geben.
Eine spannende Entscheidung für Mieter und Vermieter hat zuletzt der Oberste Gerichtshof (OGH) getroffen. Es geht um Mietzinsminderungen.
Grundsätzlich kann die monatliche Miete für den Mieter reduziert werden, wenn die Wohnung einen Mangel aufweist – "für die Dauer und in dem Maß der Unbrauchbarkeit des Bestandobjekts". Das kann je nach Einzelfall beispielsweise bei Partylärm alle zwei bis drei Nächte fünf Prozent weniger Miete bedeuten, bei Schimmel in der Küche und im Kinderzimmer 25