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Weniger Miete wegen eines Mangels: Brisante Entscheidung des OGH

Von Alexander Zens,  19. Mai 2024 09:26 Uhr
Weniger Miete wegen eines Mangels: Brisante Entscheidung des OGH
Bisher musste der Mieter Schäden angezeigt haben, nur dann gab es die Chance auf eine Mietenreduktion. Das ändert sich zumindest teilweise. Bild: APA/Eva Manhart

WIEN/LINZ. Laut Höchstgericht kann es auch im Nachhinein eine Minderung geben.

Eine spannende Entscheidung für Mieter und Vermieter hat zuletzt der Oberste Gerichtshof (OGH) getroffen. Es geht um Mietzinsminderungen. Grundsätzlich kann die monatliche Miete für den Mieter reduziert werden, wenn die Wohnung einen Mangel aufweist – "für die Dauer und in dem Maß der Unbrauchbarkeit des Bestandobjekts". Das kann je nach Einzelfall beispielsweise bei Partylärm alle zwei bis drei Nächte fünf Prozent weniger Miete bedeuten, bei Schimmel in der Küche und im Kinderzimmer 25