Wofür die Bildungskarenz herhalten muss
LINZ. Was 1998 klein angefangen hat, hat inzwischen eine arbeitsmarktpolitische und finanzielle Dimension angenommen, der sich vor einigen Monaten der Rechnungshof mit einem durchaus kritischen Bericht gewidmet hat.
Bildungskarenz klingt gut. Ein Arbeitnehmer, eine Arbeitnehmerin nimmt sich eine mehrmonatige Auszeit, um sich weiterzubilden, bleibt aber prinzipiell im Belegschaftsstand der Firma. Die Ausgebildeten beziehen in der Zeit der Weiterbildung ein Entgelt in Höhe des Arbeitslosengeldes.