Mutmaßlich
Die Unschuldsvermutung gilt bei jedem Verdachtsfall
Eine "mutmaßliche Vergewaltigung", die "mutmaßlichen Täter", das "mutmaßliche Opfer": Wie muss sich eine junge Frau fühlen, der derart Schreckliches widerfahren ist, wenn sie in den Medien liest, wie über ihren traumatischen Schicksalsschlag berichtet wird? "So glaubt mir doch!", mag sie sich denken.