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Seit rund einem Jahr gelten gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstandsregeln beim Überholen von Radfahrern: 1,5 Meter innerorts, zwei Meter Überland. Allerdings hält sich kaum ein Autofahrer daran, viele wissen über diese Vorschrift auch gar nicht Bescheid. Die Radlobby Steyr machte daher mit einer polizeilich angemeldeten Abstands-Demonstrationsfahrt auf dieses Problem aufmerksam.