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Arbeitgeber bestohlen, um zu zocken: Diebin bekam recht

Von Robert Stammler,  31. August 2024 04:45 Uhr
Arbeitgeber bestohlen, um zu zocken: Diebin bekam recht
Der Bund hat das Glücksspielmonopol, das Online-Angebot ausländischer Firmen ist nicht legal. Bild: colourbox.de

LINZ. Eine Mitarbeiterin veruntreute Geld, um spielen zu können; die Justiz verurteilte den Online-Glücksspielanbieter zur Rückzahlung.

Äpfel, Birnen, Zwetschgen oder Bananen – aber egal ob Obst, Hollywoodstars oder andere x-beliebige Symbole in Sekundenschnelle auf dem Bildschirm aufleuchten, Online-Glücksspiele in Form von digitalen Slotmachines ("einarmige Banditen") gelten als starke Suchtfaktoren, die Formen von Beschaffungskriminalität begünstigen können.