Arbeitgeber bestohlen, um zu zocken: Diebin bekam recht
LINZ. Eine Mitarbeiterin veruntreute Geld, um spielen zu können; die Justiz verurteilte den Online-Glücksspielanbieter zur Rückzahlung.
Äpfel, Birnen, Zwetschgen oder Bananen – aber egal ob Obst, Hollywoodstars oder andere x-beliebige Symbole in Sekundenschnelle auf dem Bildschirm aufleuchten, Online-Glücksspiele in Form von digitalen Slotmachines ("einarmige Banditen") gelten als starke Suchtfaktoren, die Formen von Beschaffungskriminalität begünstigen können.