Bub (10) von WG-Mitbewohner missbraucht: Bedingte Freiheitsstrafe
LINZ. Ein 15-Jähriger musste sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Das mutmaßliche Opfer war zur Tatzeit noch keine elf Jahre alt.
Laut Anklage kannten sich die beiden Minderjährigen, weil sie zur Tatzeit in derselben betreuten Wohneinrichtung einer Organisation im Bezirk Linz Land untergebracht waren.
Der sexuelle Übergriff soll in einer Hütte in der Nähe des Heimes passiert sein. Die Tat wurde von der Staatsanwaltschaft sowohl als Vergewaltigung als auch als schwerer Kindesmissbrauch eingestuft. Der damals noch 14-Jährige nutzte seine körperliche Überlegenheit aus und drohte mutmaßlich Gewalt an, um den Zehnjährigen