Das neue Jagdjahr startet am 1. April mit einem neuen Gesetz
Am Donnerstag wurde die Novellierung im Landtag beschlossen.
Die artgerechte Fütterung von 16. Oktober bis 15. Mai für Reh- und Rotwild. Ein umfassender Katalog an Strafbestimmungen mit einem Strafmaß von bis zu 20.000 Euro bei schweren Delikten. Weniger Verwaltungsaufwand, keine Verpflichtung zur Verpachtung, wenn ein Verwalter bestellt wird, und Ruhezonen können auf Antrag von Grundeigentümer und Jagdausübungsberechtigten festgelegt werden.