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Fall Roland D.: Landtags-Debatte um Kontrolle bei Jagdkarten

Von Philipp Hirsch, 14. November 2024, 11:42 Uhr
Wer eine Jagdkarte beantragt muss verlässlich und geistig sowie körperlich geeignet sein.
Wer eine Jagdkarte beantragt muss verlässlich und geistig sowie körperlich geeignet sein. Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Nach dem Doppelmord im Mühlviertel debattierte der Landtag heute über die Kontrollmechanismen bei der Ausstellung und dem Entzug von Jagkarten. Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (VP) regt die Schaffung eines österreichweiten Verwaltungsvorstrafenregisters an.

Wer eine Jagdkarte hat, muss verlässlich, körperlich sowie geistig geeignet sein und darf keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, schreibt das oberösterreichische Jagdgesetz vor. 

Aber wie wird das in der Realität tatsächlich kontrolliert, wollte Anne-Sophie Bauer, Sicherheitssprecherin der Grünen, in einer mündlichen Anfrage von der zuständigen Jagd-Landesrätin Michaela Langer-Weninger wissen. Prinzipiell sind der Landesjägermeister sowie der Landesjagdverband für die Ausstellung zuständig. Zentral ist dabei die Abfrage etwaiger Vorstrafen,  aufrechter Waffenverbote oder schwerwiegender Verwaltungsvorstrafen gegen den Betroffenen. Gibt es Zweifel an der Eignung, kann beispielsweise ein psychologisches Gutachten angeordnet werden.

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LINZ. Die mehrere Tage andauernde Großfahndung der Polizei bei der Suche nach dem mutmaßlichen Doppelmörder Roland D.

Mit dieser Regelung haben es die Besitzer einer Jagdkarte etwas einfacher als Bürger, die eine Waffenbesitzkarte beantragen. Denn für sie ist ein solches Gutachten jedenfalls verpflichtend. 

Dem mutmaßlichen Doppelmörder Roland D. wurde die Jagdkarte bereits vor etwa zehn Jahren wegen eines "tierschutzrechtlichen Vergehens" vorübergehend entzogen, sagte Langer-Weninger im Landtag. Auch in den vergangenen Jahren habe es mehrmals Anzeigen gegen D. gegeben. Dabei sei es aber ausschließlich um illegale Fütterungen gegangen. Zu einem neuerlichen Entzug der Jagderlaubnis führten diese aber nicht. 

Lücke im System 

Landesrätin Langer-Weninger sieht eine Lücke im System: Für Verwaltungsstrafen gibt es nämlich kein zentrales Register. Für die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren ist jeweils die Behörde,  in der der Tatort lag, verantwortlich. Wenn also eine Person beispielsweise im steirischen Bezirk Liezen wegen einer relevanten Verwaltungsübertretung bestraft wurde und später an seinem Hauptwohnsitz, beispielsweise im Bezirk Perg, eine Jagdkarte beantragt, weiß die Behörde in Perg nichts von der Strafe in der Steiermark. Langer-Weninger regt daher die Schaffung eines österreichweiten Verwaltungsvorstrafenregisters an. Dieses würde "mehr Transparenz in der Jagdkartenausstellung bringen". Die kommende Regierung sollte diesen Vorschlag "aus Gründen der Sicherheit, aber auch der Verwaltungsvereinfachung verfolgen", sagt die Agrar- und Jagd-Landesrätin. 


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Autor
Philipp Hirsch
Stv. Leiter Regionalressort
Philipp Hirsch
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5  Kommentare
5  Kommentare
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caber (1.979 Kommentare)
vor 4 Minuten

Jagd als Hobby (= Hobbyjagd) ist Töten als Hobby.

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fanfarikuss (14.203 Kommentare)
vor einer Minute

Lass dir dein Convenience Schnitzel

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azways (6.225 Kommentare)
vor 19 Minuten

Ein Wahnsinn, dass die Berechtigungen grundsätzlich ohne Prüfung von privaten Personen ausgestellt werden.

Sofort das ganze auf "Waffenschein", wie für alle anderen Bürger auch, umstellen.
Aber da hätten viele Jäger dann vielleicht keine Jagdkarte gecheige denn einen Waffenschein mehr.

Und der Entzug des Führerscheins MUSS zu einem automatischen ENTZUG der Jagdkarte und des Waffenscheins führen - für ALLE.

Dass das ÖVP und FPÖ auf keinen Fall wollen, ist glasklar, sonst wäre es schon so.

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fanfarikuss (14.203 Kommentare)
vor 2 Minuten

Es scheint es muss ein Segen sein, viel Meinung, aber keine Ahnung zu haben.

Zuvorderst: Es gibt bei uns keinen „Waffenschein“, ebensowenig wie es keinen „Jagdschein“ gibt.

Und man wird sowohl bei der Beantragung einer Jagdkarte, einer WbK, und natürlich eines Feuerwaffenpasses überprüft, als Mitglied eines HSV noch einmal, sogar durch den Staatsschutz, bei der Beantragung eines EU - Feuerwaffenpasses natürlich auch.
Hier wieder mal Jägerbashing pauschal zu betreiben ist völlig daneben. Oder eben völlig GRÜN.

Im übrigen finde ich es auch interessant, was im Falle Roland D. für die Bürger noch alles hintangehalten wird. Oder soll abgelenkt werden?
Ich wusste bis heute nicht, dass es „noch Monate“ dauern wird, ehe man den Todeszeitpunkt mitteilen kann.

Vorige Woche ist er beerdigt worden.

Und: Gemäß Medienberichten wurde ihm vor 10 Jahren die Jagdkarte wegen Raufhandels entzogen, die Grünen reden von Verstößen hinsichtlich Tierleid.

Fragen tun sich auf.

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angerba (2.271 Kommentare)
vor 54 Minuten

Das kommt vom übermäßigen Föderalismus! 10 Fach Gesetzgebung, 1 Bundes und 9 Landesgesetzgebungen machen alles teurer und komplizierter!

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