Grundstückseigentümer auf der Höss will Tiefschneefahrer zur Kasse bitten
HINTERSTODER. Mildeste Strafe für Befahren des Waldes im Bereich der Lifttrasse beträgt 180 Euro. Strafzettel soll von der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf kommen – doch die weiß davon nichts
In all den Jahren, in denen er mit seinem Snowboard in die Tiefschneehänge unter der Lifttrasse ausgewichen ist, habe es nie ein Problem gegeben, sagt Daniel Fetz. Darum dachte sich der Steyregger (Bezirk Urfahr-Umgebung) auch vergangenen Dienstag nichts dabei , als er mit zwei Freunden in Hinterstoder in den Wald unter dem Sessellift "Höss-Express" einfuhr.