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Hohe Kosten, viele Pflichten: Wenn Gemeinden ein Radar betreiben

Von Philipp Hirsch,  17. Juli 2024 07:00 Uhr
Viele Gemeinden wollen in ihren Ortskernen Tempo 30. Bild: lebe

LINZ. Die StVO-Novelle erlaubt nun allen Gemeinden, eigene Radarkästen aufzustellen. Doch das klingt einfacher als es ist.

Es war ein langjähriger Wunsch vieler Gemeinden, dem mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) – die am 1. Juli in Kraft getreten ist – entsprochen wurde: Auch Gemeinden, die keinen eigenen Wachkörper (wie etwa die Stadtpolizei in Gmunden) haben, dürfen nun von Gesetzes wegen eigene Radargeräte aufstellen und betreiben.