Ferialarbeit: Welche Rechte Jobber haben
INNVIERTEL. Zwischen klassischer Ferialarbeit und Pflichtpraktika gibt es Unterschiede. Die OÖNachrichten haben sich im Detail damit beschäftigt.
Die Sommerferien sind in vollem Gange – viele Schüler und Studenten nutzen diese Zeit, um das Taschengeld aufzubessern und in die Arbeitswelt zu schnuppern. Wer eine Stelle gefunden hat, sollte sich über seine Rechte und Pflichten informieren. Wichtig dabei: Ein Ferialpraktikum und eine Ferialarbeit sind zwei unterschiedliche Arbeitsverhältnisse, sagt Ines Hafner von der Arbeiterkammer: Ein Ferialpraktikum diene dazu, Theorie in die Praxis umzusetzen.