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Ferialarbeit: Welche Rechte Jobber haben

Von Christian Gann,  01. August 2019 00:04 Uhr
Ferialarbeit: Welche Rechte Jobber haben
Wichtig: Jeder Ferialjobber und Praktikant sollte einen Arbeitsvertrag schriftlich abfassen. Bild: colourbox.com

INNVIERTEL. Zwischen klassischer Ferialarbeit und Pflichtpraktika gibt es Unterschiede. Die OÖNachrichten haben sich im Detail damit beschäftigt.

Die Sommerferien sind in vollem Gange – viele Schüler und Studenten nutzen diese Zeit, um das Taschengeld aufzubessern und in die Arbeitswelt zu schnuppern. Wer eine Stelle gefunden hat, sollte sich über seine Rechte und Pflichten informieren. Wichtig dabei: Ein Ferialpraktikum und eine Ferialarbeit sind zwei unterschiedliche Arbeitsverhältnisse, sagt Ines Hafner von der Arbeiterkammer: Ein Ferialpraktikum diene dazu, Theorie in die Praxis umzusetzen.
 

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