Hakenkreuze auf den Knien: Zwei Jahre Haft
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RIED. Unverbesserlicher Georgier hat aus Vorstrafe wegen Wiederbetätigung überhaupt nichts gelernt
Im Oktober 2023 wurde ein Georgier im Landesgericht Ried wegen Wiederbetätigung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Grund: Der Angeklagte stellte zwei auf seinen beiden Knien tätowierte Hakenkreuze öffentlich zur Schau. Da zu dieser Zeit gegen den 26-Jährigen Georgier noch ein anderes Ermittlungsverfahren lief, wurde er nach der Urteilsverkündung in die benachbarte Justizanstalt zurückgebracht.