Hakenkreuze auf den Knien: Zwei Jahre Haft
RIED. Unverbesserlicher Georgier hat aus Vorstrafe wegen Wiederbetätigung überhaupt nichts gelernt
Im Oktober 2023 wurde ein Georgier im Landesgericht Ried wegen Wiederbetätigung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Grund: Der Angeklagte stellte zwei auf seinen beiden Knien tätowierte Hakenkreuze öffentlich zur Schau. Da zu dieser Zeit gegen den 26-Jährigen Georgier noch ein anderes Ermittlungsverfahren lief, wurde er nach der Urteilsverkündung in die benachbarte Justizanstalt zurückgebracht.