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Hakenkreuze auf den Knien: Zwei Jahre Haft

Von Thomas Streif,  28. Mai 2024 10:39 Uhr
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Zum zweiten Mal stand der Georgier wegen Wiederbetätigung vor Gericht. Bild: Streif

RIED. Unverbesserlicher Georgier hat aus Vorstrafe wegen Wiederbetätigung überhaupt nichts gelernt

Im Oktober 2023 wurde ein Georgier im Landesgericht Ried wegen Wiederbetätigung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Grund: Der Angeklagte stellte zwei auf seinen beiden Knien tätowierte Hakenkreuze öffentlich zur Schau. Da zu dieser Zeit gegen den 26-Jährigen Georgier noch ein anderes Ermittlungsverfahren lief, wurde er nach der Urteilsverkündung in die benachbarte Justizanstalt zurückgebracht.