Kerzen beim Hitlerhaus am 20. April platziert: Angeklagte müssen drei Jahre ins Gefängnis
RIED/BRAUNAU. Die Geschworenen sprachen die beiden Beschuldigten mit acht zu null Stimmen schuldig. Das Urteil - jeweils drei Jahre unbedingte Haft - ist noch nicht rechtskräftig.
Es ist – zumindest was das Alter betrifft – ein ungewöhnliches Duo, das sich am Montag in Ried vor einem Geschworenensenat wegen des Verbrechens der Wiederbetätigung verantworten musste. Auf der Anklagebank nahmen ein 69-Jähriger aus Bayern und ein 24-jähriger Vorarlberger Platz. Das rechte Gedankengut eint die Männer, beide wurden bereits wegen Wiederbetätigung beziehungsweise Volksverhetzung verurteilt. Dass sich die Beschuldigten ausgerechnet am 20.