Corona-Verbote gelten auch für AirBnB
LINZ. Auf Online-Plattformen wie zum Beispiel AirBnB werden in Linz nach wie vor private Unterkünfte zur Vermietung angeboten, obwohl Beherbergungen wegen der Corona-Vorschriften nur sehr eingeschränkt – etwa für Fortbildungszwecke oder aus anderen beruflichen Gründen – zulässig sind.
Der Erhebungsdienst des Linzer Magistrats führte Kontrollen durch und deckte 25 Fälle auf, in denen die Anbieter nicht die erforderlichen Genehmigungen und Dokumente vorweisen konnten, wie Helmut Haas, der Chef des Erhebungsdienstes, im OÖN-Gespräch sagte.