Erlaubt oder nicht? Eisflächen bleiben (vorerst) geschlossen
LINZ / ENNS / LEONDING. Ministerium bleibt vage, Linz AG verweist auf Freizeitbetrieb-Regeln
Darf man nun, oder darf man nicht? Die Rede ist vom Eislaufen, das laut Gesundheitsministerium auch im Lockdown auf Outdooranlagen erlaubt sein soll. Unter welchen Voraussetzungen (2G?), wurde allerdings nicht verraten.
Damit stünde dem Vergnügen auf dem Eis nichts entgegen. Theoretisch zumindest, praktisch sieht es ganz anders aus. So bleiben bei der Linz AG die Eislaufflächen (vorerst) leer und verwaist. Sie sind wie die Bäderoasen und die Grottenbahn mit Lockdownbeginn – also seit