Sozialhilfe: Erneute Niederlage für Linzer Magistrat
LINZ. Die Kürzung der Sozialhilfe ohne Prüfung der individuellen Situation des Betroffenen war rechtswidrig, wie das Landesverwaltungsgericht entschieden hat.
Kein gutes Licht wirft ein Urteil des Landesverwaltungsgerichts auf die Vollzugspraxis der Sozialhilfebehörde in Linz – einmal mehr, denn den Magistrat Linz betreffen nicht nur überdurchschnittlich viele Beschwerden, die Beschwerdeführer bekommen auch noch überdurchschnittlich oft Recht (die OÖN haben berichtet). Nun hat das Landesverwaltungsgericht einen weiteren Bescheid aufgehoben.