Nach OGH-Urteil steht rechtskräftig fest: Der Swap-Vertrag ist ungültig
LINZ. Wichtige Entscheidung zugunsten der Stadt Linz: Der berühmt-berüchtigte Swap 4175 war nie rechtsgültig – die Bawag will nun Schadenersatzansprüche geltend machen
Das Warten hat ein Ende: Gestern wurde das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) den Streitparteien zugestellt. Der OGH bestätigt darin rechtskräftig, was zuvor schon Handelsgericht Wien (in erster Instanz) und Oberlandesgericht Wien (in zweiter Instanz) festgestellt hatten. Der Swap 4175, der die Stadt zwischenzeitlich mehr als 500 Millionen Euro zu kosten drohte, ist nie rechtswirksam zustande gekommen. Denn dafür wäre ein Gemeinderatsbeschluss notwendig gewesen.