"Zu hohes Risiko": Keine zentrale 2G-Kontrollstelle in der Innenstadt
LINZ. Einheitliche Lösung scheiterte daran, dass sich Verantwortliche nicht einigen konnten
"Ihr 2G-Nachweis, bitte": Seit vergangener Woche gilt im Handel (abseits von Geschäften des täglichen Bedarfs) eine Kontrollpflicht. Hinein darf nur, wer ein gültiges Corona-Impf- oder Genesenen-Zertifikat vorweisen kann.
In Einkaufszentren wie dem Passage in der Landstraße oder der Plus City in Pasching haben Besucher die Möglichkeit, sich nach Vorlage ihres 2G-Nachweises einen Stempel oder ein Bändchen zu holen. Diese können sie in den einzelnen Geschäften vorweisen und so die Kontrollen im