Molln: Verfassungsrichter kippen Teile des Naturschutzgesetzes
MOLLN / WIEN. Beschwerden gegen die Gasbohrungen hätten sehr wohl eine aufschiebende Wirkung haben müssen, sagen die Höchstrichter.
Für Franz Maier, den Präsidenten des Umweltdachverbandes, ist es ein richtungsweisendes Urteil der Verfassungsrichter.
Als im Vorjahr der Energiekonzern ADX nahe dem Nationalpark Kalkalpen in Molln einen Gasschatz im Boden vermutete, brachten der Umweltdachverband und andere Naturschutzorganisationen Beschwerden gegen die geplanten Probebohrungen ein. Verhindern konnten diese Einsprüche die Bohrungen aber nicht. Denn laut dem oberösterreichischen Naturschutzgesetz haben derartige Beschwerden