Entlastung für Rainbach schon ab 2026
RAINBACH IM MÜHLKREIS. Bundesverwaltungsgericht wies Beschwerden gegen UVP-Bescheid für S10-Trasse Nord ab
Knapp 80 Seiten umfasst jenes Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, in dem kurz vor dem Osterwochenende drei Einsprüche gegen die Verlängerung der Mühlviertler Schnellstraße S10 bis im Norden von Rainbach als nicht zulässig abgewiesen wurden. Damit erhält der positive UVP-Bescheid für das Projekt mit der Umfahrung von Rainbach als Kernstück Rechtskraft. Eine Revision gegen dieses Erkenntnis ist nicht zulässig.