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Richterspruch in Streit um Wegerecht in Schwertberg

20. Jänner 2025 13:14 Uhr
Rückewagen Holztransport Holzbringung
Die Holztransporte müssen auf anderen Wegen erfolgen Bild: Symbolfoto: Weihbold

SCHWERTBERG. Landesverwaltungsgericht hob Bescheid der BH Perg zur Duldung von Holzbringung auf

In einem seit Jahren schwelenden Streit zwischen Schwertberger Landwirten und einem Grundbesitzer-Ehepaar über die Nutzung eines Privatwegs zur Ausbringung von Schad- und Nutzholz hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich zugunsten der Grundbesitzer entschieden. Demnach hat die Holzbringung aus einem benachbarten Waldgebiet so zu erfolgen, dass im geringsten Ausmaß in fremdes Eigentum eingegriffen wird.