Richterspruch in Streit um Wegerecht in Schwertberg
SCHWERTBERG. Landesverwaltungsgericht hob Bescheid der BH Perg zur Duldung von Holzbringung auf
In einem seit Jahren schwelenden Streit zwischen Schwertberger Landwirten und einem Grundbesitzer-Ehepaar über die Nutzung eines Privatwegs zur Ausbringung von Schad- und Nutzholz hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich zugunsten der Grundbesitzer entschieden. Demnach hat die Holzbringung aus einem benachbarten Waldgebiet so zu erfolgen, dass im geringsten Ausmaß in fremdes Eigentum eingegriffen wird.