Naturschutz sekundär: Gericht bestätigt Seilbahn-Erweiterung auf der Wurzeralm
WURZERALM. Die Frauenkarbahn darf saniert und ausgebaut werden. Das Landesverwaltungsgericht verwirft eine Beschwerde des Umweltanwalts. Da das Natura-2000-Gebiet mit seinen Moorflächen ohnehin schon skitouristisch genutzt sei, trete der Naturschutz in den Hintergrund, so das Urteil.
Obwohl das Warscheneck ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet ist, darf die Frauenkarbahn auf der Wurzeralm vitalisiert und ausgebaut werden. Das Landesverwaltungsgericht hat einen Einspruch der oberösterreichischen Umweltanwaltschaft gegen den naturschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid der Landesregierung als unbegründet abgewiesen.
Das Projekt sei "mit ergänzenden Auflagen" zu bewilligen gewesen, heißt es in einer Presseaussendung des LVwG. Denn es handle dort "trotz der Ausweisung von