Prozess in Steyr um gefälschte Papiere: Firmenchef eines Schlachtbetriebs freigesprochen
STEYR. Ein 47-jährige Firmenchef eines oberösterreichischen Schlachtbetriebs, der Fleisch von Ferkeln ohne notwendige tierärztliche Beglaubigungsschreiben verkauft haben soll, ist am Montag in Steyr vom Gericht aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden.
Der Zweitangeklagte, der als Fleischhauer im Betreib arbeitete, erhielt allerdings wegen Falschaussage vor der Polizei drei Monate bedingte Haft. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, so eine Gerichtssprecherin.
Am ersten Prozesstag vor zwei Wochen war den beiden Angeklagten vorgehalten worden, sie hätten Tierarzt-Stempel nachgemacht und verwendet. Bei bestritten dies. Die Verhandlung wurde vertagt, weil noch mehrere Dokumente angefordert wurden. Nachdem eindeutige Beweise für die Schuld des Erstangeklagten nicht vorlagen, kam es am Montag zum Freispruch. Den Vorwurf der Falschaussage sah das Gericht hingegen als erwiesen an und verurteilte den Mitangeklagten zu drei Monate bedingt.
Bub (10) von WG-Mitbewohner missbraucht? Prozess in Linz
Schuldnerberater warnen vor Ratenzahlung am Black Friday
70 Meter abgestürzt: 18-Jährige löste Großeinsatz auf der Tiefen Scharte aus
Alkolenker (43) in Pasching überführt: Führerschein weg, Anzeige folgt
Interessieren Sie sich für dieses Thema?
Mit einem Klick auf das “Merken”-Symbol fügen Sie ein Thema zu Ihrer Merkliste hinzu. Klicken Sie auf den Begriff, um alle Artikel zu einem Thema zu sehen.