Behörde nimmt die Jäger in Grünau an die kurze Leine
GRÜNAU. Vertrauensentzug: Es besteht der Verdacht, dass falsche Abschusszahlen gemeldet wurden
Normalerweise haben Jäger zwei Wochen Zeit, um ihre Abschüsse behördlich zu melden. In Grünau müssen sie den Abschuss von weiblichem Rotwild künftig "innerhalb von drei Stunden" den behördlichen Kontrollorganen melden – inklusive Beweisfoto. Innerhalb von drei Tagen muss das erlegte Wild außerdem vorgelegt werden (Grünvorlage). So steht es in einem Bescheid der Bezirksbehörde, der den 31 Grünauer Jagdbetreibern dieser Tage zugestellt wurde.