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Steinbachs Kanal- und Wassergebühr ist laut Verfassungsgericht rechtswidrig

Von Edmund Brandner,  09. Jänner 2024 06:03 Uhr
Steinbachs Kanal- und Wassergebühr ist laut Verfassungsgericht rechtswidrig
Steinbach ist die flächengrößte Gemeinde des Bezirkes Vöcklabruck, hat aber nur 900 Einwohner. Bild: OÖN/Ablinger

STEINBACH AM ATTERSEE. Der Verfassungsgerichtshof kippt nach langem Streit die "Wassermindestabnahmegebühr"

Nach sieben Jahren Streit um die Wasser- und Kanalgebühr in der 900-Einwohner-Gemeinde Steinbach am Attersee sprach Österreichs oberstes Gericht jetzt ein Machtwort: Laut Verfassungsgericht sind die beiden Gebühren gesetzwidrig und müssen vom Gemeinderat neu erlassen werden.