Steinbachs Kanal- und Wassergebühr ist laut Verfassungsgericht rechtswidrig
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STEINBACH AM ATTERSEE. Der Verfassungsgerichtshof kippt nach langem Streit die "Wassermindestabnahmegebühr"
Nach sieben Jahren Streit um die Wasser- und Kanalgebühr in der 900-Einwohner-Gemeinde Steinbach am Attersee sprach Österreichs oberstes Gericht jetzt ein Machtwort: Laut Verfassungsgericht sind die beiden Gebühren gesetzwidrig und müssen vom Gemeinderat neu erlassen werden.