Wo sich Jagdgesetz und Wegefreiheit spießen könnten
GMUNDEN. Der neue Entwurf für das Jagdgesetzt sieht Betretungsverbot für Jägersteige vor, auch Ruhezonen sind angedacht. Daran gibt es nun Kritik.
Beinahe hätte das Jagdgesetz das reguläre Pensionsantrittsalter erreicht. Mit 60 Jahren wird die Fassung vom 3. April 1964 in den Ruhestand geschickt. Der Landtag soll Anfang 2024 ein neues beschließen, am besten schon in dessen erster Sitzung am 25. Jänner. Ab heute werden die Weichen dafür gestellt, der erste Unterausschuss tagt. Wenn es nach dem SP-Landwirtschaftssprecher Mario Haas aus Bad Goisern geht, dann wird der sich vor allem mit dem freien Zugang zur Natur beschäftigen.