Soll die Strafmündigkeit gesenkt werden? Das sagen die Oberösterreicher
LINZ/WIEN. Junge Straftäter unter 14 Jahren haben kaum Konsequenzen zu erwarten. Sollen sie früher strafmündig sein? Die OÖN haben sich in der Linzer Innenstadt umgehört.
"Jugendkriminalität: Mit 13 Jahren 200 Straftaten begangen", "Jugendbande schrottete gestohlene Autos in Vöcklabruck" und "12-Jährige in Wien wurde Opfer von Gruppenvergewaltigung" - immer wieder stehen unter 14-Jährige wegen verschiedener Straftaten in den Schlagzeilen. Strafrechtlich belangt werden können sie nicht, egal, wie schwerwiegend die begangene Tat ist.