Statt fünf Monaten "scharf": Elmos Halterin erhielt nachträglich Geldstrafe
LINZ/NAARN. Kerstin N. erhielt eine nachträgliche Strafmilderung, der unbedingte Teil der Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe umgewandelt. Die Verurteilte muss nicht in Haft, sondern 1800 Euro zahlen.
Es war bisher der medial aufsehenerregendste Prozess dieses Jahres in Oberösterreich: Am 7. März wurde eine 38-jährige Hundehalterin wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt, deren drei American Amstaffshire Terrier in Naarn eine 60-jährige Joggerin zerfleischt hatten.