Pausetaste bei Probebohrungen in Molln bleibt gedrückt
MOLLN. ADX Energy nimmt den Entscheid des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Kenntnis.
Wie berichtet, wurde den Beschwerden gegen die naturschutzrechtlichen Bewilligungen für die Bohr- und Testarbeiten an der Aufschlussbohrung Welchau 1 im Bezirk Kirchdorf nachträglich aufschiebende Wirkung zugebilligt. "Die Testarbeiten bleiben bis auf Weiteres unterbrochen. Es ist abzuwarten, wie das Landesverwaltungsgericht im anhängigen Beschwerdeverfahren zur Bohrgenehmigung selbst entscheidet", sagt ADX-Chef Alan Reingruber.