Etappensieg für Gemeinde vor Gericht: Baubescheid für Campingplatz gültig
HINTERSTODER. Urteilsspruch gestern am Landesverwaltungsgericht: Aufhebung der Flächenwidmung durch Verfassungsgerichtshof hat keine Auswirkungen auf rechtsgültigen Baubescheid.
Das umstrittene Projekt Luxuscampingplatz ist um ein Kapitel reicher, es wird wohl nicht das letzte sein: Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat gestern eine Nachbarbeschwerde der Württembergischen Forstverwaltung mit Oberhaupt Wilhelm Herzog von Württemberg gegen die Baubewilligung für den Campingplatz mit Restaurantbetrieb neuerlich als unbegründet abgewiesen. Dieses Urteil ist als Teilsieg für die Gemeinde und die Campingplatz-Projektgruppe zu werten.