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In Quarantäne, weil Mitspieler Corona hatten: Chef kündigte jungen Fußballer

Von Gerald Winterleitner,  27. August 2020 00:04 Uhr
(Symbolbild)

STEYR. Der Covid-19-Test eines 23-jährigen Steyrers war negativ, als Hochrisiko-Kontaktperson Kategorie I musste er aber in Selbstisolation bleiben. Daraufhin verlor der Arbeiter den Job.

"Ein negativer Corona-Test hebt die behördlich verordnete Quarantäne nicht auf, wenn es sich um eine Kontaktperson Kategorie I handelt", sagt Steyrs Amtsärztin Birgit Stellnberger. Das sei klar geregelt. Wer erst einmal den schriftlichen Absonderungsbescheid der Bezirksverwaltungsbehörde erhalten hat, muss sich strikt an die zehntägige Isolationsdauer halten. "Die Viruserkrankung könnte aufgrund der Inkubationszeit ja auch erst nach dem Test auftreten", sagt Stellnberger.