Umweltanwaltschaft zerpflückt neuen Bebauungsplan für Luxus-Campingplatz
HINTERSTODER. Juristisch konnte die private Investorengruppe rund um den geplanten Campingplatz nahe dem Schiederweiher zuletzt einige Erfolge verbuchen:
Wie berichtet, urteilte das Landesverwaltungsgericht (LvWG) etwa, dass die Aufhebung der Flächenwidmung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) keine Auswirkungen auf den rechtsgültigen Baubescheid hat. Entsprechend wurde weiter gebaut. Eine weitere Bescheidbeschwerde wurde durch Gegner des Projekts angekündigt. Eine Onlinepetition gegen den Campingplatz haben knapp 17.000 Menschen unterschrieben.