Verkauf eines großen Bootshauses am Traunsee muss rückabgewickelt werden
ALTMÜNSTER. Unternehmer kaufte Bootshaus samt Seegrundstück um 324.000 Euro. Die Erbin der damals 82-jährigen Verkäuferin brachte Zivilklage ein. Das Landesgericht entschied nun in erster Instanz, dass der Verkauf rückabgewickelt werden muss. Der Unternehmer legt Berufung ein.
Christine Mayer- Gaigg war 82 Jahre alt, als sie beschloss, zu verkaufen. Am 7. November 2019 wechselte ein 500 Quadratmeter großes Bootshaus samt 371 Quadratmeter großem Seegrundstück am Westufer des Traunsees den Besitzer. Ein Unternehmer aus der Region bezahlte ihr dafür insgesamt 324.000 Euro. Im Kaufvertrag wurde unter dem Unterpunkt 19.4 der Verzicht auf die Anfechtung der "laesio enormis" festgehalten.