Wahlärzte: Änderungen der Abrechnung ab Montag
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LINZ. Ärztekammer und ÖGK konnten sich in der Diskussion um die neue Abrechnung über "WAHonline" einigen.
Ab 1. Juli sind 1595 Wahlärzte in Oberösterreich gesetzlich dazu verpflichtet, bezahlte Honorarnoten ihrer Patienten digital an die Krankenkassen weiterzuleiten. Die Einreichung über "WAHonline" ist nur bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) Pflicht, bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) ist das möglich.