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Wahlärzte: Änderungen der Abrechnung ab Montag

Von Lena Gattringer,  27. Juni 2024 07:04 Uhr
Online-Abrechnung an die ÖGK wird für Wahlärzte ab 1. Juli verpflichtend. Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Ärztekammer und ÖGK konnten sich in der Diskussion um die neue Abrechnung über "WAHonline" einigen.

Ab 1. Juli sind 1595 Wahlärzte in Oberösterreich gesetzlich dazu verpflichtet, bezahlte Honorarnoten ihrer Patienten digital an die Krankenkassen weiterzuleiten. Die Einreichung über "WAHonline" ist nur bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) Pflicht, bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) ist das möglich.