Warum "Klima-Kleber" nicht ins Gefängnis kommen
LINZ. In Österreich gibt es – anders als in Deutschland – hauptsächlich Verwaltungsstrafen für die Aktivisten
Nicht-Verlassen einer behördlich aufgelösten Spontan-Demonstration, Störung der öffentlichen Ordnung und Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung: Wegen dieser drei Verwaltungsübertretungen werden die Klima-Aktivisten, die sich am Montag in Linz anklebten, laut einem Polizeisprecher angezeigt. Auf der Fahrbahn zu sitzen, falle unter "nicht gebührliches Verhalten von Fußgängern", das auch zu einer Gefährdung anderer Straßenteilnehmer führen könne.