Wasserrecht verbietet Feuerwehren Übungen und Schulungen an Bächen
Feuerwehrpräsident Robert Mayer: "Es ist eigentlich ein Wahnsinn, dass man solch bürokratische Hürden schafft, obwohl wir nur unseren gesetzlichen Auftrag erfüllen".
Brände zu löschen gehört zu den ureigensten Aufgaben der Feuerwehr. Dass dafür auch Übungen abgehalten werden müssen, liegt in der Natur der Sache, denn eine gesicherte Löschwasserversorgung im Einsatzfall beginnt beim Maschinisten und der Saugstelle. Großes Murren gibt es nun über das grundsätzliche Verbot zur Entnahme von Löschwasser aus Gewässern. Dadurch wird jegliche Übungstätigkeit an Bächen, Flüssen und Seen eigentlich unmöglich.