Suche nach Verwendungszweck für die letzte Welser Lagerbaracke
WELS. Nach erfolglosem Einspruch gegen Denkmalschutz verzichtet Heimstätte auf Rechtsmittel.
Die letzte Welser Lagerbaracke steht nun auch offiziell unter Denkmalschutz. Der Einspruch der Welser Heimstätte beim Bundesverwaltungsgericht wurde abgewiesen. Vorstand Jörg Teufelberger verzichtet auf ein weiteres Rechtsmittel: "Man muss diese Entscheidung zur Kenntnis nehmen." An ihrer Sinnhaftigkeit meldet der Heimstätten-Chef freilich Zweifel an. "Zustand und Wirtschaftlichkeit spielen in der Frage der Unterschutzstellung keine Rolle.